FLARM Subventionen
Laut Entscheid des BAZL vom September 2023 beträgt die Subventionssumme Fr.72.- pro Gerät.
Für die Beantragung der Rückvergütung benötigen wir:
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Eine Kopie deines SHV Schweizer Hängegleiter-Brevets. (Bitte beachte: Kopien von Versicherungsnachweisen und SHV-Mitgliederausweisen sind nicht zulässig!)
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Dein vollständig ausgefülltes Formular.
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Eine Kopie der Kaufquittung.
Bitte fülle das Formular mit dem Webbrowser aus, speichere es ab und sende es zusammen mit den Kopien von Kaufquittung und SHV Brevet bis spätestens 10.1.2024 per E-Mail an: support@xctracer.com.
Wenn alle Unterlagen rechtzeitig eingesendet werden und die vom BAZL festgelegten Bedingungen erfüllt sind, leiten wir diese zur Überprüfung an das BAZL weiter. Nachdem wir die finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten haben, planen wir, die Rückvergütungen an die Kunden im Herbst 2024 auszuzahlen.
Wichtig: Die Subvention gilt ausschließlich für XC Tracer Fluginstrumente, die ein integriertes Flarm besitzen und im Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 in der Schweiz erworben wurden. Für 2024 planen wir, einen erneuten Antrag beim BAZL für eine Preisreduktion der XC Tracer Fluginstrumente mit Flarm zu stellen.
Jedes Gerät kann nur einmal subventioniert werden. Jede Person kann diese Unterstützung maximal einmal im Leben in Anspruch nehmen.